Rechtsprechung
   BFH, 21.09.1984 - III R 109/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1529
BFH, 21.09.1984 - III R 109/78 (https://dejure.org/1984,1529)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1984 - III R 109/78 (https://dejure.org/1984,1529)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1984 - III R 109/78 (https://dejure.org/1984,1529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 94
  • BB 1985, 40
  • BStBl II 1985, 17
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 30.11.1990 - III R 89/88

    Vom Verpächter übernommener Bauantrag als Beginn der Herstellung, wenn mit der

    Einen derartigen Vorgang hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. September 1984 III R 109/78 (BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17) als nicht begünstigt i.S. des § 4b InvZulG 1975 angesehen, weil der Rechtsvorgänger mit den Bauarbeiten bereits vor Beginn des Begünstigungszeitraums begonnen und der Erwerber das Gebäude in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen des Veräußerers fertiggestellt hatte.

    Ist der Kläger mithin zulagenrechtlich dem Erwerber eines im Bau befindlichen Gebäudes gleichzustellen, sind auch die weiteren Grundsätze der Senatsentscheidung in BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17 anzuwenden.

    Anders als im Fall des Urteils in BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17 liegen hier zwar (anstelle von nur vier Monaten) immerhin ca. zwei Jahre zwischen dem Tätigwerden des V und jenem des Klägers.

  • BFH, 24.03.1987 - IX R 17/84

    Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln vor Fertigstellung des Gebäudes als

    Aufwendungen zur Herstellung eines Gebäudes, die bis zu dessen Fertigstellung anfallen, sind grundsätzlich Herstellungskosten des Gebäudes (vgl. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 5. Aufl., 1986, § 21 Anm. 14b; s. auch BFH-Urteil vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17).
  • BFH, 07.12.1990 - III R 88/88

    Bauantrag als maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung auch dann, wenn

    So stelle die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) auch im Falle des Eintritts eines Dritten in ein noch nicht abgeschlossenes Bauvorhaben darauf ab, ob das Bauvorhaben schon vorher, beim Vorgänger, begünstigt gewesen wäre (Hinweis auf BFH-Urteile vom 18. Oktober 1985 III R 160/81, BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80, und vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17).
  • BFH, 18.10.1985 - III R 160/81

    Konjunkturzulage - Vertrag über schlüsselfertiges Großobjekt

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. November 1982 III R 124/80 (BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29) die Ansicht vertreten, daß eine Bestellung dann nicht vorliegt, wenn im maßgeblichen Begünstigungszeitraum eine frühere Bestellung des gleichen Wirtschaftsguts lediglich formal wiederholt wird (vgl. auch das zur Frage des Beginns der Herstellung ergangene Urteil des Senats vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17).
  • FG Berlin, 23.10.2002 - 2 K 2320/00

    Zur Maßgeblichkeit eines Bauantrages für die Anwendung des § 10 e EStG

    Bei einer wiederholten Antragstellung bleibt der erste Bauantrag nur dann maßgebend, soweit sich die Art. des Bauvorhabens und das zu bebauende Grundstück nicht geändert haben; ist dagegen die erneute Antragstellung aus baurechtlichen oder sonstigen Gründen erforderlich, ist grundsätzlich der zweite Antrag für die Frage des Beginns der Herstellung maßgeblich (vgl. BFH, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1983, 146; BStBl II 1985, 17; BStBl II 1987, 454; BStBl II 1996, 80; BFH/NV 1989, 457; Blümich, § 19 EigZulG Rdnr. 34).
  • BFH, 24.01.1992 - III R 75/90

    Gewährung einer Investitionszulage für die Errichtung einer Halle eines

    Unter Hinweis auf die Entscheidung vom 21. September 1984 III R 109/78 (BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17) hat er ausgeführt, daß die Investitionszulage nach § 4b InvZulG 1982 dann nicht zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung des vor dem Begünstigungszeitraums eingeleiteten Genehmigungsverfahrens mit der genehmigten Baumaßnahme begonnen hat.
  • BFH, 26.02.1988 - III R 30/83

    Nichtgewährung der Investitionzulage auf Grund verspätetem Baubeginn

    Ebensowenig, wie Gebäude dadurch begünstigungsfähig werden, daß nach dem Beginn der bauhandwerklichen Arbeiten ohne Änderung der Pläne ein anderer Bauherr in das Bauvorhaben eintritt (Urteil des BFH vom 21. September 1984 III R 109/78, BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17), kann der Wechsel des Bauunternehmers die Begünstigungsfähigkeit herbeiführen.
  • BFH, 11.02.1988 - V R 21/83
    Abschn. 1 der Urteile vom 18. Oktober 1985 III R 160/81 und vom 21. September 1984 III R 109/78.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht